Kleinkrafträder, Hubraum nicht mehr als 50 ccm und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW (ca. 15 PS), für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h
Krafträder mit Leistungsbeschränkung bis 35 kW (ca. 48 PS) oder 0,2 kW/kg, bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 muss nur eine praktische Prüfung durchgeführt werden
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 muss nur eine praktische Prüfung durchgeführt werden
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhängern über 750 kg, sofern die zGM des Anhängers die LM des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die GM des Zuges 3,5 t nicht überschreitet
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bestehen
und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen ( max. 3,5 t Zugfahrzeug + 3,5 t Anhänger )